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   BFH, 24.04.1986 - V R 99/83   

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https://dejure.org/1986,4442
BFH, 24.04.1986 - V R 99/83 (https://dejure.org/1986,4442)
BFH, Entscheidung vom 24.04.1986 - V R 99/83 (https://dejure.org/1986,4442)
BFH, Entscheidung vom 24. April 1986 - V R 99/83 (https://dejure.org/1986,4442)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwendung des Ergebnisses einer Außenprüfung für die Umsatzsteuerfestsetzung - Nachträgliche Änderung eines Steuerbescheides zulasten des Steuerpflichtigen - Vertrauen des Steuerpflichtigen auf den Bestand des für ihn günstigen Bescheids

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.11.1985 - II R 208/82

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Ermittlungspflicht

    Auszug aus BFH, 24.04.1986 - V R 99/83
    Der Senat hält insoweit mit dem BFH-Urteil vom 13. November 1985 II R 208/82 (BFHE 145, 487, BStBl II 1986, 241) an der entsprechenden Rechtsprechung zur Vorgängervorschrift (§ 222 Abs. 1 Nr. 1 der Reichsabgabenordnung) fest.
  • BFH, 28.03.1985 - IV R 159/82

    Neue Tatsachen nach Schätzung; unmittelbarer und mittelbarer Zusammenhang

    Auszug aus BFH, 24.04.1986 - V R 99/83
    Die vom FA und FG zur Stützung ihrer Ansicht herangezogenen Angaben der Klägerin in den Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen - Erklärung der Einkünfte als solche aus selbständiger Arbeit und Erklärung der Umsätze zum ermäßigten Steuersatz - sind keine Tatsachenerklärungen, sondern die Darstellung eigener rechtlicher Wertungen, deren Prüfung dem FA oblegen hätte (vgl. zum Begriff der Tatsache i. S. des § 173 AO 1977 z. B. BFH-Urteil vom 28. März 1985 IV R 159/82, BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120).
  • BFH, 14.04.1983 - V B 62/82
    Auszug aus BFH, 24.04.1986 - V R 99/83
    Die Klägerin ist unstreitig nicht Angehörige eines freien Berufs i. S. des § 18 Abs. 1 Ziff. 1 Einkommensteuergesetz; der ermäßigte Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 5 UStG 1967 steht ihr für die in ihrem Unternehmen ausgeführten Umsätze nicht zu (vgl. auch BFH-Beschluß vom 14. April 1983 V B 62/82, Umsatzsteuer-Rundschau 1983, 149 zur Fortführung einer Arztpraxis durch die berufsfremde Witwe).
  • BFH, 26.10.2006 - V R 58/04

    Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuer-Satzes auf Speisen eines Imbisswagens -

    Eine geänderte Schlussfolgerung des FA aufgrund anderer rechtlicher Beurteilung oder Beweiswürdigung reicht nicht aus (zur Abgrenzung vgl. u.a. BFH-Urteile vom 3. Juni 1987 X R 61/81, BFH/NV 1988, 342; vom 24. April 1986 V R 99/83, BFH/NV 1986, 589; vom 27. Januar 1983 V R 58/81, nicht veröffentlicht, unter 3. zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 und 3 UStG a.F.).
  • BFH, 23.01.2007 - VI B 17/06

    Divergenz; Darlegungsanforderungen

    Der Kläger trägt lediglich vor, dass hinsichtlich der Frage, ob das Zurverfügungstellen eines Dienstfahrzeugs eine neue Tatsache i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) sei, insbesondere ein Verstoß gegen die BFH-Urteile vom 20. Juni 1985 IV R 114/82 (BFHE 143, 520, BStBl II 1985, 492) und vom 24. April 1986 V R 99/83 (BFH/NV 1986, 589) vorliege.

    Eine zur Zulassung der Revision führende Divergenz wird auch nicht mit dem weiteren Vortrag des Klägers dargelegt, dass die Überlegung des FG, mit der Geltendmachung von Kilometerpauschalen werde zugleich die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs behauptet, von der Aussage des BFH in BFH/NV 1986, 589 abweiche, derartige Angaben in der Steuererklärung enthielten keine Tatsachenäußerung.

  • BFH, 26.10.2006 - V R 59/04

    Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuer-Satzes auf Speisen eines Imbisswagens -

    Eine geänderte Schlussfolgerung des FA aufgrund anderer rechtlicher Beurteilung oder Beweiswürdigung reicht nicht aus (zur Abgrenzung vgl. u.a. BFH-Urteile vom 3. Juni 1987 X R 61/81, BFH/NV 1988, 342; vom 24. April 1986 V R 99/83, BFH/NV 1986, 589; vom 27. Januar 1983 V R 58/81, nicht veröffentlicht, unter 3. zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 und 3 UStG a.F.).
  • BFH, 23.07.2007 - X B 201/06

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Die Beschwerde entspricht auch insoweit nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, als sich der Kläger auf die Abweichung des angegriffenen Urteils von den Entscheidungen des BFH vom 13. November 1985 II R 208/82 (BFHE 145, 487, BStBl II 1986, 241), vom 24. April 1986 V R 99/83 (BFH/NV 1986, 589) und vom 16. Juni 2004 X R 56/01 (BFH/NV 2004, 1502) beruft und damit geltend macht, eine Entscheidung des BFH sei zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO).
  • FG Köln, 18.07.2000 - 8 K 3485/99

    Änderung der Besteuerung von Leistungen im Zusammenhang mit einer

    Als bekannt haben auch solche Tatsachen und Beweismittel zu gelten, die der Finanzbehörde hätten bekannt sein müssen und deren Unkenntnis auf einer Verletzung der Ermittlungspflicht beruht (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1985 II R 208/82, BStBl II 1986, 241 und vom 24. April 1986 V R 99/83, BFH/NV 1986, 589; ebenso Frotscher in Schwarz, § 173 AO Anm. 55 und Tipke/Kruse, § 173 AO Tz. 62 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 12.02.1997 - XII 200/94

    Einordnung von Einkünften in eine Einkuftsart als rechtliche Wertung; Aufhebung

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  • FG Rheinland-Pfalz, 10.10.1990 - 1 K 1091/88

    Frage, ob ein Einkommensteuerbescheid wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel zu

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